Arbeitsweise und Gremien
Demokratisch legitimiert. Fachlich fundiert. Bundesweit koordiniert.
Kommunale Arbeitgeberverbände
Mitgliederversammlung
Gruppenausschüsse
Präsidum
Geschäftsführer- und Geschäftsführerinnenkonferenz
Die 16 kommunalen Arbeitgeberverbände
Hier wird vor Ort umgesetzt
Die VKA ist ein Spitzenverband – getragen von 16 kommunalen Arbeitgeberverbänden. In jedem Bundesland vertritt der jeweilige Kommunale Arbeitgeberverband (kurz: KAV) die Interessen seiner Mitglieder, der kommunalen Arbeitgeber vor Ort und wacht über die Einhaltung der Tarifverträge. Ohne die 16 KAVen gäbe es keine VKA. Sie sind die Mitglieder der VKA und die Basis unserer Arbeit.
Was machen die kommunalen Arbeitgeberverbände?
Die KAVen sind die Schnittstelle zwischen der Bundesebene und der kommunalen Praxis. Ihre Aufgaben sind vielfältig:
Beratung und Unterstützung
Die kommunalen Arbeitgeberverbände beraten ihre Mitglieder – Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen in arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Fragen bis hin zur Prozessvertretung für ihre Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Wie wird eine neue tarifvertragliche Regelung in der Praxis richtig angewendet? Welche Eingruppierung ist korrekt? Was gilt bei Elternzeit, Überstunden, Zulagen?
Umsetzung der Tarifverträge
Die KAVn sorgen dafür, dass bundesweit geltende Tarifverträge der VKA in ihrem Bundesland einheitlich und rechtssicher umgesetzt werden. Sie schulen, informieren und begleiten ihre Mitglieder bei der praktischen Anwendung. Darüber hinaus verhandeln die KAVn auch eigene regionale Tarifverträge – etwa für den Nahverkehr oder den Handwerkerbereich – die den spezifischen Anforderungen ihrer Region Rechnung tragen.
Regionale Interessenvertretung
Sie vertreten die Interessen der kommunalen Arbeitgeber gegenüber der Landespolitik, den Gewerkschaften vor Ort und der Öffentlichkeit. Sie kennen die regionalen Besonderheiten – ob angespannter Arbeitsmarkt in Ballungsräumen, Fachkräftemangel im ländlichen Raum oder landesspezifische tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen.
Mitgestaltung auf Bundesebene
Über die Mitgliederversammlung und die Gruppenausschüsse bringen die KAVn ihre Positionen und Perspektiven in die bundesweite Tarifpolitik ein: Was funktioniert vor Ort? Welche Bedürfnisse haben die Mitglieder? Wo gibt es Probleme? Welche Lösungen haben sich bewährt?

Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Arbeitgeberverbände treffen in der Mitgliederversammlung alle grundlegenden Beschlüsse der VKA.
Die Mitgliederversammlung
Hier fallen die Entscheidungen
Die Mitgliederversammlung ist das Herzstück der VKA. Hier entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter der 16 Mitgliedverbände über alle grundlegenden tarifpolitischen Fragen: mit welchen Inhalten werden neue Tarifverträge abgeschlossen? Wird ein bestehender Tarifvertrag gekündigt? Welche strategische Richtung nimmt die VKA? Die Mitgliederversammlung legitimiert demokratisch alle grundlegenden Entscheidungen der VKA.
Wer sitzt in der Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der 16 Mitgliedverbände – also der kommunalen Arbeitgeberverbände in jedem Bundesland. Aktuell sind es 57 stimmberechtigte Mitglieder. Sie bringen Vorschläge ein, diskutieren Konzepte und entscheiden, was umgesetzt wird.
Wer leitet die Mitgliederversammlung?
Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident der VKA. Diese Person wird aus dem Präsidium von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und repräsentiert die VKA nach außen. Aktueller Präsident: Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Landrat des Landkreises Rottweil und Präsident des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg.
Wie oft tagt die Mitgliederversammlung?
Mindestens einmal jährlich, bei wichtigen Entscheidungen im Rahmen von Tarifverhandlungen auch häufiger. Alle grundlegenden Beschlüsse werden hier getroffen.

Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Arbeitgeberverbände treffen in der Mitgliederversammlung alle grundlegenden Beschlüsse der VKA.
Die Gruppenausschüsse
Hier kommt das Fachwissen zusammen
Der kommunale öffentliche Dienst ist kein homogener Block. Die Herausforderungen einer Stadtverwaltung unterscheiden sich fundamental von denen eines Krankenhauses oder eines Verkehrsbetriebes. Eine Pflegerin braucht andere Arbeitsbedingungen als eine Verwaltungsfachkraft. Ein Busfahrer hat andere Anforderungen als eine Sparkassenangestellte. Deshalb haben wir für die von uns vertretenen Sparten eigene Fachgremien geschaffen: die Gruppenausschüsse. Hier sitzen die Menschen, die wissen, wie es vor Ort und in der jeweiligen Branche funktioniert.
Wer sitzt in den Gruppenausschüssen
und wie arbeiten die Ausschüsse?
Jeder Mitgliedverband kann Vertreterinnen und Vertreter in die Gruppenausschüsse entsenden, die erforderliches Fachwissen einbringen. Häufig sind das Expertinnen und Experten aus der Praxis mit langjähriger Erfahrung in den Herausforderungen und Bedarfen ihres Dienstleistungsbereichs.
Die Gruppenausschüsse beraten alle Themen ihrer Sparte. Soweit kein anderes Organ zuständig ist, fassen sie bindende Beschlüsse. Sie entwickeln fachliche Positionen, die in Tarifverhandlungen einfließen. Ihre Hauptaufgabe: einheitliche und praxistaugliche Arbeitsbedingungen sichern – durch die Expertise von Menschen aus der Praxis.

Jeder kommunale Arbeitgeberverband vertritt die Interessen der kommunalen Arbeitgeber aus seinem Bundesland – spartenübergreifend.
Das Präsidium
Hier wird die VKA geführt
Das Präsidium ist das politische Führungsgremium der VKA. Nach innen setzt es die strategische Richtung, bereitet Entscheidungen der Mitgliederversammlung vor und koordiniert zwischen Regionen und Sparten. Nach außen repräsentiert es die VKA gegenüber Gewerkschaften, Politik, Medien und Öffentlichkeit – und führt als Verhandlungskommission die Tarifverhandlungen.
Wer gehört zum Präsidium?
Das Präsidium besteht aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern — eine Mischung aus regionaler Vertretung und fachlicher Expertise: den Präsidentinnen und Präsidenten der 16 Mitgliedverbände, den sechs Vorsitzenden der Gruppenausschüsse sowie dem Hauptgeschäftsführer der VKA.
Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident der VKA — gewählt von der Mitgliederversammlung für drei Jahre. Aktueller Präsident: Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Präsident des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg.
Wer leitet das Präsidium?
Das Präsidium hat eine Doppelrolle:
Nach innen: Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, Entwicklung von Beschlussvorlagen, Koordination zwischen Regionen und Sparten, Verhandlungskommission der VKA.
Nach außen: Repräsentation der VKA gegenüber Gewerkschaften, Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Wie oft tagt das Präsidium?
Mehrmals im Jahr, je nach Bedarf. In Phasen intensiver Tarifverhandlungen tagt das Präsidium häufiger — manchmal mehrfach pro Woche.

Dr. Wolf-Rüdiger Michel
Präsident der VKA
Die Geschäftsführer- und
Geschäftsführerinnenkonferenz
Hier wird koordiniert und ausgetauscht
Die Geschäftsführer- und Geschäftsführerinnenkonferenz (GFK) ist das operative Arbeitsgremium der VKA. Sie sorgt dafür, dass Tarifverträge einheitlich angewendet werden – und dass bundesweite Vereinbarungen auch vor Ort funktionieren.
Wer sitzt in der GFK?
Die Geschäftsführer- und Geschäftsführerinnenkonferenz besteht aus 17 Personen:
- Die Geschäftsführer der 16 Mitgliedverbände
- Vorsitz: Hauptgeschäftsführer der VKA (Niklas Benrath)
Das sind die operativen Köpfe – Menschen, die die Praxis in ihren Bundesländern aus dem Effeff kennen.
Was sind die Aufgaben der GFK?
Die Geschäftsführer- und Geschäftsführerinnenkonferenz erörtert aktuelle tarifpolitische Fragestellungen, gibt Stellungnahmen zur Auslegung von Tarifverträgen ab und stellt die einheitliche Anwendung der Regelungen in allen Bundesländern sicher.
Ihre Stärke liegt in der praxisnahen Expertise: Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kennen die Gegebenheiten vor Ort, erkennen Umsetzungsprobleme frühzeitig und sorgen dafür, dass bundesweite Regelungen regional funktionieren. Im Austausch untereinander übertragen sie erfolgreiche Lösungen aus einzelnen Bundesländern in andere Regionen.
Wie oft tagt die GFK?
Regelmäßig mehrmals im Jahr – je nach aktuellen tarifpolitischen Herausforderungen und Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesländern.

Vorsitz: Niklas Benrath
Hauptgeschäftsführer der VKA