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Richtlinien

Flexibel agieren, wo Tarifverträge an Grenzen stoßen.

Die Tarifverträge der VKA schaffen bundesweit einheitliche Arbeitsbedingungen für 2,7 Millionen kommunale Beschäftigte. Sie setzen Mindest- und zugleich Höchstarbeitsbedingungen – kommunale Arbeitgeber dürfen das vereinbarte Tarifrecht weder unter- noch überbieten.

Doch manchmal gelingt es nicht, mit den Sozialpartnern erforderliche tarifliche Regelungen zu vereinbaren; manchmal braucht es vor Ort Flexibilität über die bestehenden Tarifverträge hinaus: bei Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung oder um diese zu halten, für duale Studiengänge oder bei Praktika außerhalb des Tarifrechts.

Hier kommen die Arbeitgeberrichtlinien der VKA ins Spiel. Anders als Tarifverträge, die mit
Gewerkschaften verhandelt werden, kann die VKA diese Richtlinien einseitig erlassen. Richtlinien schaffen einheitliche Rahmenbedingungen überall dort, wo sie neben den Tarifverträgen gebraucht werden.

Was Richtlinien leisten

Die Fachkräfte-Richtlinie und die Arbeitsmarktrichtlinie ermöglichen es kommunalen Arbeitgebern, bei Personalengpässen über das Tarifrecht hinauszugehen: durch zusätzliche Zulagen (bis zu 1.500 Euro monatlich) oder durch Vorweggewährung höherer Entgeltstufen. Ob IT-Fachkräfte, Ingenieure oder Pflegepersonal – wo Stellen sonst unbesetzt blieben, können gezielte finanzielle Anreize vor Ort helfen. Die Mitgliedsverbände entscheiden über das Ob und Wie der Anwendbarkeit dieser Richtlinie.

 

Die Studienrichtlinien regeln Arbeitsverhältnisse in dualen Studiengängen – etwa in der Verwaltung oder in der Pflege. Sie schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Studierende und Arbeitgeber gleichermaßen: von den Entgelten der Studierenden über die Arbeitszeiten bis zur Übernahme von Studiengebühren.

Die Praktikums-Richtlinie gilt für Praktika, die weder unter das Mindestlohngesetz noch unter tarifvertragliche Regelungen fallen – etwa Pflichtpraktika oder freiwillige Orientierungspraktika. Sie legt fest, wie diese Praktikumsverhältnisse ausgestaltet werden: von Arbeitszeiten bis zu Aufwandsentschädigungen.

Die Richtlinien im Überblick

Die Tarifverträge für Krankenhäuser berücksichtigen die besonderen Anforderungen im 24/7-Betrieb und die Vielfalt der medizinischen Berufsgruppen – vom ärztlichen Dienst über Pflegekräfte und Therapeuten bis zu technischem Personal. Sie schaffen verlässliche Arbeitsbedingungen in körperlich und emotional fordernden Tätigkeiten und tragen dem Fachkräftemangel Rechnung.

Richtlinien zur Personalgewinnung und -bindung

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es – bei bestimmten Berufsbildern und regional unterschiedlich – eine zum Teil erhebliche Nachfrage nach Fachkräften. Um bei der Gewinnung und Bindung dieser Fachkräfte als Arbeitgeber noch konkurrenzfähiger zu sein, ermöglicht diese Richtlinie zusätzliche Zulagen (bis zu 1.500 Euro monatlich) sowie die Vorweggewährung höherer Entgeltstufen.

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es – bei bestimmten Berufsbildern und regional unterschiedlich – eine zum Teil erhebliche Nachfrage nach Fachkräften. Um bei der Gewinnung und Bindung dieser Fachkräfte als Arbeitgeber noch konkurrenzfähiger zu sein, ermöglicht diese Richtlinie zusätzliche Zulagen (bis zu 1.500 Euro monatlich) sowie die Vorweggewährung höherer Entgeltstufen.

Richtlinien für Ausbildung und Studium

Die Richtlinie regelt praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich Verwaltung. Die aktuelle Fassung wurde am 7. November 2025 von der Mitgliederversammlung der VKA beschlossen.

Die VKA hat eine Richtlinie für Studierende in einem dualen Pflegestudium im öffentlichen Dienst erlassen (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2024).

Die neue Praktikums-Richtlinie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Praktikanten-Richtlinien. Sie gilt für Praktika, die weder unter das Mindestlohngesetz noch unter tarifvertragliche Regelungen fallen (Pflichtpraktika, freiwillige Praktika).