Richtlinien
Flexibel agieren, wo Tarifverträge an Grenzen stoßen.
Die Tarifverträge der VKA schaffen bundesweit einheitliche Arbeitsbedingungen für 2,7 Millionen kommunale Beschäftigte. Sie setzen Mindest- und zugleich Höchstarbeitsbedingungen – kommunale Arbeitgeber dürfen das vereinbarte Tarifrecht weder unter- noch überbieten.
Doch manchmal gelingt es nicht, mit den Sozialpartnern erforderliche tarifliche Regelungen zu vereinbaren; manchmal braucht es vor Ort Flexibilität über die bestehenden Tarifverträge hinaus: bei Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung oder um diese zu halten, für duale Studiengänge oder bei Praktika außerhalb des Tarifrechts.
Hier kommen die Arbeitgeberrichtlinien der VKA ins Spiel. Anders als Tarifverträge, die mit
Gewerkschaften verhandelt werden, kann die VKA diese Richtlinien einseitig erlassen. Richtlinien schaffen einheitliche Rahmenbedingungen überall dort, wo sie neben den Tarifverträgen gebraucht werden.
Die Richtlinien im Überblick
Die Tarifverträge für Krankenhäuser berücksichtigen die besonderen Anforderungen im 24/7-Betrieb und die Vielfalt der medizinischen Berufsgruppen – vom ärztlichen Dienst über Pflegekräfte und Therapeuten bis zu technischem Personal. Sie schaffen verlässliche Arbeitsbedingungen in körperlich und emotional fordernden Tätigkeiten und tragen dem Fachkräftemangel Rechnung.
Richtlinien zur Personalgewinnung und -bindung
Auf dem Arbeitsmarkt gibt es – bei bestimmten Berufsbildern und regional unterschiedlich – eine zum Teil erhebliche Nachfrage nach Fachkräften. Um bei der Gewinnung und Bindung dieser Fachkräfte als Arbeitgeber noch konkurrenzfähiger zu sein, ermöglicht diese Richtlinie zusätzliche Zulagen (bis zu 1.500 Euro monatlich) sowie die Vorweggewährung höherer Entgeltstufen.
Auf dem Arbeitsmarkt gibt es – bei bestimmten Berufsbildern und regional unterschiedlich – eine zum Teil erhebliche Nachfrage nach Fachkräften. Um bei der Gewinnung und Bindung dieser Fachkräfte als Arbeitgeber noch konkurrenzfähiger zu sein, ermöglicht diese Richtlinie zusätzliche Zulagen (bis zu 1.500 Euro monatlich) sowie die Vorweggewährung höherer Entgeltstufen.
Richtlinien für Ausbildung und Studium
Die Richtlinie regelt praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich Verwaltung. Die aktuelle Fassung wurde am 7. November 2025 von der Mitgliederversammlung der VKA beschlossen.
Die VKA hat eine Richtlinie für Studierende in einem dualen Pflegestudium im öffentlichen Dienst erlassen (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2024).
Die neue Praktikums-Richtlinie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Praktikanten-Richtlinien. Sie gilt für Praktika, die weder unter das Mindestlohngesetz noch unter tarifvertragliche Regelungen fallen (Pflichtpraktika, freiwillige Praktika).