11.06.2026
Pressemitteilung
Gemeinsame Erklärung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Gesundheits-Sparpaket treibt Kliniken und Kommunen noch tiefer in die Krise
Berlin/Bonn/Freiburg, 11. Juni 2026 – Am 12. Juni wird im Bundestag erstmals über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten. Mehrere Unternehmens-, Arbeitgeber- und Fachverbände haben ihre Kritik an wesentlichen Regelungen bekräftigt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf:
„Stabile Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ein wichtiges Ziel. Die vorgesehenen Maßnahmen setzen jedoch an den falschen Stellen an und bergen die reale Gefahr von Leistungseinschränkungen. Die wirtschaftliche Situation tarifgebundener Krankenhäuser wird sich weiter verschärfen. Öffentliche wie freigemeinnützige Krankenhäuser werden durch die gedeckelte Tarifrefinanzierung angesichts hoher Personalkostenquoten unmittelbar unter wirtschaftlichen Druck geraten. Die erfolgreichen Bemühungen der vergangenen Jahre, Berufe in der Medizin und Pflege attraktiver zu gestalten, werden durch die geplante Refinanzierungsänderung genauso aktiv konterkariert, wie das politische Ziel der Regierungskoalitionen, die Tarifbindung bundesweit zu erhöhen. Die Folge könnte ein ungesteuerter Abbau von Versorgungskapazitäten sein.
Wirksame Einsparpotenziale liegen stattdessen in einer zielgerichteten Patientensteuerung, dem konsequenten Ausbau der Telemedizin, einer Flexibilisierung von Personalvorgaben sowie dem Abbau überflüssiger Melde- und Nachweispflichten. Notwendige Dokumentationsanforderungen müssen konsequent digitalisiert und länderübergreifend harmonisiert werden. Die geplante Anhebung der Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst würde hingegen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen und die Krankenhäuser weiter belasten.
Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen auch künftig vollständig refinanziert werden. Andernfalls entstehen Finanzierungslücken, die viele Krankenhäuser nicht aus eigener Kraft schließen können.“
Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e. V.
Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Dr. Matthias Scholz, Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)
Christoph Radbruch, Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,7 Millionen Beschäftigten.
Pressekontakt
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 462
matthias.rebbert@vka.de
Max Hopmann
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 461
max.hopmann@vka.de
Abgerufen am 15.06.2026, 16:53 unter https://vka.de/gemeinsame-erklaerung-zum-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz/
Pressekontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder einer anderen Pressemitteilung?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Referenten auf.