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14.07.2026

News

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen: VKA übt scharfe Kritik an Kürzungen bei Kliniken

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) mit knapper Mehrheit beschlossen. Noch am selben Tag beriet der Bundesrat über das Gesetz; ein Antrag von sechs Ländern (Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt), den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz kann damit wie beschlossen in Kraft treten.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte sich im gesamten Gesetzgebungsverfahren wiederholt für deutliche Nachbesserungen eingesetzt – zuletzt gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden aus dem Krankenhausbereich in einer gemeinsamen Erklärung. Die VKA bewertet das nun beschlossene Gesetz deutlich kritisch.

Kernstück: Tarifsteigerungen werden nur noch zur Hälfte erstattet

Sinnvollerweise wurden Tarifsteigerungen für Klinikpersonal, die über die sogenannte Grundlohnrate hinausgehen, in den vergangenen Jahren vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Künftig gilt das für einen Teil dieser Kosten nur noch zur Hälfte – und zwar rückwirkend bereits für das Jahr 2026. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist zudem eine weitere Reduzierung der Refinanzierung von einem Prozentpunkt zu verkraften.

Höhere Beiträge und mehr Bürokratie für Arbeitgeber

Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze außerordentlich um rund 300 Euro monatlich (3.600 Euro im Jahr) – damit steigen auch die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung. Die Bundesregierung kann die Grenze künftig per Rechtsverordnung festlegen, ohne erneutes Gesetzgebungsverfahren. Für geringfügig Beschäftigte steigt der pauschale Arbeitgeberbeitrag von bisher 13 Prozent auf 17,5 Prozent (allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag).

Die wesentlichen Regelungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes treten zum 1. Januar 2027 in Kraft; die eingeschränkte Tarifrefinanzierung für Krankenhäuser gilt – wie beschrieben – bereits rückwirkend für 2026.

Bewertung der VKA

Die VKA hält das erklärte Ziel stabiler Finanzen der GKV für richtig, kritisiert aber den gewählten Weg scharf. Aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber verschiebt das Gesetz das Finanzierungsproblem der Krankenkassen viel zu sehr auf die kommunalen Krankenhäuser und ihre Beschäftigten: Wenn Tariflöhne nicht mehr wie bisher refinanziert werden, drohen wirtschaftliche Engpässe gerade dort, wo die Gesundheitsversorgung vor Ort täglich sichergestellt wird. Die VKA sieht die Gefahr, dass die Entlastung der GKV-Finanzen zulasten kommunaler Arbeitgeber und der kommunalen Gesundheitsversorgung geht. Notwendig wären aus ihrer Sicht echte Strukturreformen – etwa beim Bürokratieabbau, wo erhebliches Einsparpotenzial ungenutzt bleibt – statt pauschaler Kürzungen bei tarifgebundenen Leistungserbringern.

„Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ein richtiges Ziel. Der Weg dorthin darf aber nicht in dem jetzt beschlossenen Maße zulasten derjenigen gehen, die die Gesundheitsversorgung vor Ort Tag für Tag sicherstellen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz macht jedoch genau das. Wichtige strukturelle Entlastungen sind jedoch wiederum nicht angegangen worden.“ – Dr. Wolfgang Spree, VKA-Geschäftsführer


Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,7 Millionen Beschäftigten.

Pressekontakt
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 462
matthias.rebbert@vka.de

Max Hopmann
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 461
max.hopmann@vka.de


Abgerufen am 21.07.2026, 14:01 unter https://vka.de/gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-beschlossen-vka-uebt-scharfe-kritik-an-kuerzungen-bei-kliniken/

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