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28.06.2026

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VKA-Präsident Dr. Michel trifft Bundesverteidigungsminister Pistorius zum Reservestärkungsgesetz

VKA-Präsident Dr. Michel trifft Bundesverteidigungsminister Pistorius zum Reservestärkungsgesetz

Auf Einladung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius nahmen VKA-Präsident Dr. Wolf-Rüdiger Michel und VKA – Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath an einem Dialog von Verbänden und Gewerkschaften zur Reservestärkungsgesetzes teil. Die VKA hatte zuvor im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Verteidigung übermittelt. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf am 1. Juli 2026 beschließen.

1. Grundsätzliches Ja zum Ende der doppelten Freiwilligkeit

Die VKA begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken. Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage in Europa trägt die VKA das grundsätzliche Ende der doppelten Freiwilligkeit bei der Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten mit. Kommunale Arbeitgeber sind bereit, ihren Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Verteidigungsbereitschaft zu leisten.

2. Finanzielle Gleichbehandlung kommunaler Arbeitgeber

Anders als in der Privatwirtschaft müssen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Gleichzeitig sieht auch der aktuelle Referentenentwurf neue Erstattungs- und Fördermöglichkeiten explizit nur für Arbeitgeber vor, die keine Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind (§ 1 Absatz 6 und 7 ArbPlSchG-E). Kommunale Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gehen damit leer aus.

Besonders problematisch ist die Ungleichbehandlung für kommunale Unternehmen wie unter anderem Sparkassen, Stadtwerke oder Abfallwirtschaftsbetriebe, die im direkten Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen. Diese Ungleichbehandlung verzerrt den Wettbewerb und belastet kommunale Unternehmen einseitig. Die VKA fordert eine vollständige und rechtsformunabhängige Erstattung fortgezahlter Arbeitsentgelte durch den Bund.

3. Fragerecht gegenüber Beschäftigten

Kommunale Arbeitgeber brauchen Planungssicherheit. Die VKA fordert ein gesetzliches Fragerecht, das es Arbeitgebern ermöglicht in Erfahrung zu bringen, wer von den Beschäftigten Reservist oder Reservistin ist – und wer ehrenamtlich in Blaulichtorganisationen oder im Zivil- und Katastrophenschutz tätig ist. Gesellschaftliches Engagement dieser Art verdient Anerkennung und muss zugleich in der betrieblichen Personalplanung berücksichtigt werden können.

Minister Pistorius bringt für diese Anliegen ein fundiertes Verständnis mit: Als langjähriger Oberbürgermeister von Osnabrück war er selbst kommunaler Arbeitgeber, als niedersächsischer Innenminister war er zuständig für die Aufsicht über die niedersächsischen Kommunen. Die VKA ist zuversichtlich, dass die vorgebrachten Anliegen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Verständnis stoßen werden.


Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,7 Millionen Beschäftigten.

Pressekontakt
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 462
matthias.rebbert@vka.de

Max Hopmann
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 – 209 699 461
max.hopmann@vka.de


Abgerufen am 28.06.2026, 10:07 unter https://vka.de/vka-praesident-dr-michel-trifft-bundesverteidigungsminister-pistorius-zum-reservestaerkungsgesetz/

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