Die VKA vertritt als Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes die Interessen der rund 10.000 kommunalen Arbeitgeber auf der Bundesebene. Als Tarifvertragspartei des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt sie die Arbeitsbedingungen für rund 2,5 Millionen kommunale Beschäftigte und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten ihrer Mitglieder, der 16 kommunalen Arbeitgebervereinigungen, und der diesen angeschlossenen Arbeitgeber auf tarif-, arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet gegenüber Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen zu vertreten.