Sparkassen
Nahezu alle Sparkassen in Deutschland sind Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband und gehören somit dem Tarifbereich der VKA an.
Dessen tarifpolitischen und -rechtlichen Fragestellungen werden im Gruppenausschuss der VKA für Sparkassen beraten. Vorsitzender des Gruppenausschusses ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Göppingen Dr. Hariolf Teufel. Sein Stellvertreter ist der Vorstandsvorsitzende der Erzgebirgssparkasse Roland Manz. Weiterer Stellvertreter ist der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Kusel Helmut Käfer.
Da die Sparkassen am Markt operieren und sich im freien Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten behaupten müssen, hat dem auch das Tarifrecht Rechnung zu tragen. So gelten über die Grundnormen des TVöD hinaus Sonderregelungen, die die bedarfsorientierten Besonderheiten der Sparkassen berücksichtigen. Auch für die Eingruppierung gibt es spezielle Tätigkeitsmerkmale.
Der Besondere Teil des TVöD für die Sparkassen hat als Form der leistungsdifferenzierten und variablen Bezahlung die Sparkassensonderzahlung (SSZ) geschaffen. Der garantierte Anteil der SSZ ist als „Leistungssockel“ garantiert und beträgt seit dem Jahr 2018 88,77 Prozent eines Monatstabellenentgelts. Der variable Teil setzt sich je zur Hälfte aus einem individuell-leistungsbezogenen und einem unternehmenserfolgsbezogenen Teil zusammen. Dabei beträgt die Höhe des unternehmenserfolgsbezogenen Anteils mit maximal 50 Prozent ein halbes Monatstabellenentgelt und die Höhe des individuell-leistungsbezogenen Anteils 64 Prozent eines Monatstabellenentgelts.