Entsorgungsbetriebe

Für die kommunalen Entsorgungsbetriebe gilt der TVöD mit dem spartenspezifischen Besonderen Teil für Entsorgungsbetriebe. Hierin finden sich zum Beispiel spezielle Regelungen für die Erfolgsbeteiligung in der Sparte der Entsorgungsbetriebe.

Die spezifischen Belange des Dienstleistungsbereichs Entsorgungsbetriebe werden in dem Unterausschuss der VKA für Entsorgungsbetriebe erörtert. Sprecher des Unterausschusses ist Martin Urban, Vorstand Vorstand für Personal, Soziales und technische Dienstleistungen der Berliner Stadtreinigung BSR.

TOP