Richtlinie Fachärzte-ÖGD

Arbeitgeberrichtlinie der VKA zu Gewinnung und zur Bindung der Fachärztinnen und Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (Fachärzte-ÖGD-RL)

Um den Arbeitgebern angesichts der gestiegenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Handlungsoption zu geben, hat die Mitgliederversammlung der VKA am 29. März 2012 eine Arbeitgeberrichtlinie (Fachärzte-ÖGD-RL) beschlossen und diese mehrmals verlängert. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2019 außer Kraft.

Die Kommunalen Arbeitgeberverbände informieren ihre Mitglieder ausführlich über die Möglichkeiten der Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie.

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