Tarifverträge der VKA
Die Anforderungen an das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst haben sich über die Jahrzehnte stark gewandelt. Die VKA unterstützt diesen Prozess mit einem modernen Tarifrecht. Seit dem 1. Oktober 2005 gilt für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für die Tarifbeschäftigten des Bundes ein neues Tarifrecht - der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Er regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere das Entgelt und die Arbeitszeit.
Entwicklung
Der TVöD löste die früher für die Angestellten und Arbeiter geltenden Tarifverträge (BAT/BAT-O und BMT-G/BMT-G-O) ab. Ein wichtiger Schritt für die Reform war der spartenspezifische Tarifvertrag der kommunalen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke), der bereits im Jahr 2000 vereinbart wurde. Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) unterstützt eine moderne Betriebsführung und war ein Zeichen der Reform- und Innovationsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Er erfasst auch Betriebe, die nach ihrem Betriebszweck nicht originär oder zumindest partiell der Versorgungssparte zuzurechnen sind. Es können auch Entsorgungseinrichtungen, Bäderbetriebe oder sonstige Freizeiteinrichtungen in den Geltungsbereich einbezogen werden.
Nach Vereinbarung des TV-V folgten weitere spartenspezifische Tarifverträge und die Aufnahme spezifischer Regelungen in den TVöD für die Bereiche Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung. Die sechs sogenannten „Durchgeschriebene Fassungen“ bieten gesonderte Regelungen für die unterschiedlichen Sparten des kommunalen öffentlichen Dienstes.
Zu eigenständigen Mantel- und Entgelt-Tarifverträgen zählt auch der Tarifvertrag für die Krankenhausärzte (TV-Ärzte/ VKA). Er gilt speziell für Ärzte/Ärztinnen sowie Zahnärzte/Zahnärztinnen im Geltungsbereich und wird zwischen dem Marburger Bund und der VKA geschlossen.
Die VKA kümmert sich darüber hinaus um das Tarifrecht für die Auszubildenden und Praktikanten: Für sie gelten der TVAöD und der TVPöD.
Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung. Die VKA ist hier, gemeinsam mit dem Bund und den Ländern, Tarifvertragspartei der Tarifverträge zur Zusatzversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV und ATV-K). Für die älteren Beschäftigten gibt es seit 2010 zudem den Tarifvertrag für flexible Arbeitszeitregelungen vor dem Eintritt in den Ruhestand (TV FlexAz).
Hier geht es direkt zu den Tarifverträgen.
Bezahlung der Beschäftigten
In den Tarifverträgen finden sich die Entgelttabellen. Die TVöD-Beschäftigten werden nach der Entgelttabelle des TVöD bezahlt. Es gibt 15 Entgeltgruppen mit in der Regel 6 Stufen. In welche Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA). Die Verhandlungen zur Entgeltordnung des Bundes wurden am 5. September 2013 abgeschlossen. Für die in den Geltungsbereich der von der VKA verhandelten Tarifverträge einbezogenen Arbeitgeber wurde mit dem Tarifabschluss am 29. April 2016 eine Entgeltordnung vereinbart, welche seit dem 1. Januar 2017 gilt.