Praktikums-Richtlinie
Mit der neuen Praktikums-Richtlinie, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ist eine umfassende Neuregelung der bisher geltenden Praktikanten-Richtlinie erfolgt. Die neue Richtlinie soll die Anwendung für die Praxis erleichtern. Vom Geltungsbereich erfasst werden - wie bisher auch - ausschließlich Praktika, die weder unter das Mindestlohngesetz noch eine tarifvertragliche Regelung fallen, sog. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Die von der Praxis bemängelte Unterscheidung zwischen Praktika, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen bzw. nicht darunter fallen, ist aufgehoben worden.
Für Pflichtpraktika kann zukünftig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro gezahlt werden