Die Aufgaben der VKA
Gemäß ihrer Satzung hat die VKA die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten ihrer Mitglieder und der diesen angeschlossenen Arbeitgeber auf tarif-, arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet gegenüber Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen zu vertreten.
Insbesondere hat sie:
- die Grundsätze der Tarifpolitik festzulegen,
- Tarifverträge abzuschließen,
- verbindliche Richtlinien zu vereinbaren,
- für den Abschluss von Tarifverträgen durch die Mitglieder Grundsätze zu bestimmen und
- für den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern zu sorgen.
Als Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist die wichtigste Aufgabe der VKA das Vereinbaren von Tarifverträgen. Dabei setzt der Verband auf die weitere Modernisierung des Tarifrechts, um die personalintensiven kommunalen Verwaltungen und ihre Unternehmen im Wettbewerb zu stärken. Die Anforderungen an das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst haben sich über die Jahrzehnte stark gewandelt. Kommunale Verwaltungen und Unternehmen sind vielfältigen neuen Anforderungen ausgesetzt und stehen mit den Unternehmen des privaten Sektors im Wettbewerb. Die VKA unterstützt diesen Prozess mit einem modernen Tarifrecht.
Grundlage der meisten Beschäftigungsverhältnisse bei kommunalen Arbeitgebern ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Er hat den über Jahrzehnte bestehenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) im Jahr 2005 abgelöst. Mit dem TVöD wurden weitergehende Spielräume auch für die Landesebene geschaffen. Die VKA unterstützt die 16 kommunalen Arbeitgeberverbände bei dem Abschluss ergänzender landesbezirklicher Tarifverträge.
Die VKA fördert außerdem den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedverbänden und berät sie in rechtlichen Fragen. Eine unmittelbare Beteiligung der Städte, Gemeinden, Landkreise und der kommunalen Unternehmen erfolgt in den Mitgliedverbänden und über die Gremien der VKA.