Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die von der VKA erstellten Textfassungen TVAöD – BBiG und TVAöD – Pflege vereinigen die Vorschriften des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – mit denen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – bzw. des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege –:
- TVAöD – Allgemeiner Teil – mit den Vorschriften des Besonderen Teils BBiG in der Textfassung vom 22. April 2023
- TVAöD – Allgemeiner Teil – mit den Vorschriften des Besonderen Teils Pflege in der Textfassung vom 22. April 2023
Für die Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) existiert ein eigener Tarifvertrag:
- Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum TVSöD vom 22. April 2023
Für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) existiert ebenfalls ein eigener Tarifvertrag:
- Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022 Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 22. April 2023
Für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst gibt es den Tarifvertrag TVPöD. Für Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht durch Tarifvertrag geregelt sind und die in der Verwaltung oder den Betrieb eingegliedert sind, bestehen die Praktikantenrichtlinien der VKA:
- TVPöD in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 22. April 2023
- Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) vom 21. November 2014
- Zwischen der VKA und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt besteht der Tarifvertrag für zum Forstwirt Auszubildende im kommunalen öffentlichen Dienst (TVAöD-Wald VKA). Für diese gilt ebenso der TV Inflationsausgleich Wald vom 18. Mai 2023.