Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die von der VKA erstellten Textfassungen TVAöD – BBiG und TVAöD – Pflege vereinigen die Vorschriften des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – mit denen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – bzw. des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege –:

Für die Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) existiert ein eigener Tarifvertrag:

Für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) existiert ebenfalls ein eigener Tarifvertrag:

Für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst gibt es den Tarifvertrag TVPöD. Für Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht durch Tarifvertrag geregelt sind und die in der Verwaltung oder den Betrieb eingegliedert sind, bestehen die Praktikantenrichtlinien der VKA:

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