Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die von der VKA erstellten Textfassungen TVAöD – BBiG und TVAöD – Pflege vereinigen die Vorschriften des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – mit denen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – bzw. des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege –:

Für die Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) existiert ein eigener Tarifvertrag:

Für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) existiert ebenfalls ein eigener Tarifvertrag:

Für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst gibt es den Tarifvertrag TVPöD

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