Schwerpunkte der VKA
Hauptaufgabe der VKA ist die Regelung der Arbeitsbedingungen für die bei den Kommunen und ihren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Vereinbarung von Tarifverträgen mit den zuständigen Gewerkschaften. In Kooperation mit seinen Mitgliedverbänden schließt der Spitzenverband Tarifverträge ab.
Dabei hat sich seit der Einführung des TVöD vieles verändert. Bei den Tarifrunden geht es nicht mehr - wie noch zu BAT-Zeiten meist üblich - ausschließlich um die Entgeltfrage („Lohnrunde“). Neben dem Entgelt sind auch Themen wie die Arbeitszeit, leistungsorientierte Bezahlung, Eingruppierungsfragen und spartenspezifische Regelungen Gegenstand der Verhandlungen.
Zusätzlich zu Entgelt- und Eingruppierungsverhandlungen regelt die VKA unter anderem die Zusatzversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst, beteiligt sich am Europäischen Sozialen Dialog und setzt sich auf verschiedensten Ebenen für ein modernes Tarifrecht der Kommunen und ihrer Unternehmen ein.