Warnstreiks haben keinen Einfluss auf den Verhandlungsprozess
Berlin. Die für diese Woche angekündigten massiven Warnstreiks im öffentlichen Dienst weisen die kommunalen Arbeitgeber erneut als irrelevant für den laufenden Verhandlungsprozess zurück.
„Der von den Gewerkschaften geschürte Konflikt setzt weniger die Arbeitgeberseite unter Druck als die Bevölkerung. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass in der bevorstehenden dritten Runde ein gemeinsamer Kompromiss gefunden werden kann. Deshalb verstehen wir auch nicht den Sinn der bundesweiten Streikaktionen - abgesehen von der Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaften in eigener Sache“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.
Als wesentlicher Knackpunkt steht der geforderte Mindestbetrag von 200 Euro im Raum. Von diesem würden vorrangig die Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen profitieren - jene Beschäftigten, die traditionell das Gros der Gewerkschaftsmitglieder ausmachen. Damit werden jedoch Anreize für die falschen Berufsgruppen gesetzt.
„In den vergangenen Lohnrunden wurde die Bezahlung der unteren Entgeltgruppen wiederholt deutlich angehoben, und das ausgehend von einem ohnehin schon sehr guten Niveau. Wir sind aber angesichts der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen dringend in der Pflicht, dort nachzubessern, wo die Personaldecke immer dünner wird: im Bereich der Fach- und Führungskräfte. Der öffentliche Dienst braucht dringend Ingenieure und IT-Experten, wenn er mit der Privatwirtschaft mithalten will“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth. „Und dazu brauchen wir attraktivere Gehälter in den entsprechenden Gehaltsgruppen.“
Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, erneut in Potsdam, stattfinden.