Tarifeinigung: Kommunen verständigen sich auf Reformwerk
Potsdam. Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Beide Seiten haben sich auf eine grundlegende Änderung der Tabellenstruktur verständigt, die die Attraktivität kommunaler Arbeitsplätze steigert und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei den Fach- und Führungskräften verbessert.
Das Ergebnis sieht für die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Das bedeutet in Gänze ein Kostenvolumen von rund 7,4 Milliarden Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. Damit besteht für die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit.
Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.
„Die Verhandlungen in diesem Jahr kann mal als außerordentlich intensiv bezeichnen. Wir sind froh, eine Einigung gefunden zu haben. Insgesamt ist der vereinbarte Kompromiss für uns akzeptabel“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir haben gesagt, dass wir den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen wollen, indem wir die Arbeit der Beschäftigten angemessen honorieren und zugleich die Bezahlung der Fach- und Führungskräfte verbessern. Das ist uns mit diesem Ergebnis gelungen. Es profitieren beide Seiten davon.“
Über die Einkommenserhöhung hinaus wurden weitere Regelungen ausgehandelt. Dazu gehört unter anderem die mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage. Die beschlossene prozentuale Entgeltsteigerung wird auf die ebenfalls von den Verhandlungen betroffenen Tarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N) übertragen.