Forderungen des Marburger Bundes für kommunale Krankenhäuser untragbar
Berlin. Am Dienstag hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ihre Forderungen für die im Januar 2019 anstehende Tarifrunde veröffentlicht: Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken sollen fünf Prozent mehr Gehalt bekommen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit, Bereitschaftsdienste anzuordnen, durch zahlreiche Regelungen stark eingeschränkt werden. Die Bereitschaftsdienstentgelte sollen um mindestens 40 Prozent, in den höchsten Entgeltgruppen sogar um bis zu 110 Prozent erhöht werden.
Insgesamt beinhaltet das Forderungspaket ein Gesamtvolumen von rund 521 Mio. Euro, was bei der geforderten Laufzeit von einem Jahr im Schnitt einer prozentualen Mehrbelastung von rund 9,5 Prozent entspricht.
„Diese Forderungen sind für die Krankenhäuser nicht leistbar und sprengen jeglichen Rahmen.“, sagt Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer der VKA.
Zum Vergleich: Die vom Gesetzgeber gesetzte Obergrenze für Preissteigerungen im Krankenhausbereich, die sogenannte Grundlohnrate, liegt im Jahr 2019 bei 2,65 Prozent. Alle darüber hinaus entstehenden Mehrkosten müssen die kommunalen Krankenhäuser durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen.
„Die kommunalen Krankenhäuser müssen an 365 Tagen rund um die Uhr die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Würde die Befugnis, Bereitschaftsdienste anzuordnen, wie gefordert eingegrenzt, könnte es hier zu erheblichen Einschnitten kommen. Denn insgesamt sind am Markt nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte vorhanden, um die dafür erforderlichen Kapazitäten abzudecken. Insbesondere bei kleinen Krankenhäusern sowie kleinen Abteilungen wären deutliche Einschränkungen des Leistungsspektrums die Folge.“, so Dr. Dirk Tenzer.
In den vergangenen Tarifrunden ist den Belastungen der Ärztinnen und Ärzte, auch durch zahlreiche Verbesserungen bei der Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes, Rechnung getragen worden. Dies zeigt sich auch an der vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Entwicklung der Beschäftigten- und Belastungszahlen: In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl an Ärztinnen und Ärzten (Vollkräfte) bei öffentlichen Krankenhäusern um 22,5 Prozent gestiegen, während die durchschnittliche Belastung (durch jährlich zu versorgende Fälle) im gleichen Zeitraum um 12,1 Prozent abgenommen hat.
Die Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Tarifvertrag: TV-Ärzte/VKA) beginnen am 21. Januar 2019. Weitere Termine sind der 20./21. Februar und der 11./12. März 2019. Verhandlungsort ist jeweils Berlin