Kommunale Arbeitgeber unterbreiten neues Angebot zur Tarifsicherung

VKA bietet rechtliche Absicherung zum Ärztetarifvertrag an

Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat dem Marburger Bund nach den Warnstreiks vom 10. April 2019 heute ein neues Angebot zur dauerhaften Absicherung des Tarifvertrags für die Ärzte unterbreitet. Inhaltlich enthält das Angebot die Regelungen zum Tarifeinheitsgesetz, die der Marburger Bund gleichlautend zum Beispiel mit den BG-Kliniken vereinbart hat.

„Mit dem heutigen Angebot hat der Marburger Bund die Garantie, den seit vielen Jahren bestehenden Tarifvertrag für die Krankenhausärzte auch rechtlich zweifelsfrei zu sichern. Wir gehen davon aus, dass wir nun zügig von der Straße an den Verhandlungstisch zurückkehren, um die inhaltlichen Verhandlungen konsequent fortzusetzen.“, so VKA-Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.

Neben der Tarifsicherung hat der Marburger Bund erhebliche Entlastungen der Krankenhausärzte bei Bereitschaftsdiensten und Gehaltserhöhungen gefordert.

„Zu diesen Punkten hat es in den Tarifverhandlungen am 11. und 12. März 2019 bereits deutliche Annäherungen der Positionen gegeben. Hieran wollen wir, nachdem die rechtlichen Hürden genommen sind, nun unmittelbar anknüpfen und ohne weitere Arbeitskämpfe den Tarifkonflikt beilegen.“, sagt VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus Klapproth.

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