Tarifrunde zum Sozial- und Erziehungsdienst erfordert Augenmaß

Deutliche Wertschätzung bereits im jetzigen Tarifrecht / Höhere Gehälter als bei vergleichbaren Berufsgruppen im öffentlichen Dienst / Verhandlungsauftakt am 5. März 2020 / Friedenspflicht besteht fort.

Berlin. Die Gewerkschaften fordern deutliche Verbesserungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die VKA ist zu Gesprächen hierzu bereit. Diese müssen aber mit dem nötigen Augenmaß geführt werden.

„Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der verantwortungsvollen Aufgaben im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind uns ein wichtiges Anliegen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. „Diese Wertschätzung kommt aber bereits im bestehenden Tarifrecht klar zum Ausdruck. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem TVöD deutlich höhere Gehälter als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst mit vergleichbarer Ausbildung.“

Bereits in den Tarifrunden 2009 und 2015 sind die Arbeits- und Entgeltbedingungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes deutlich aufgewertet worden. Dabei wurde für den Sozial- und Erziehungsdienst auch eine eigenständige Entgelttabelle vereinbart. Das Tabellenentgelt in der am häufigsten besetzten Entgeltgruppe – Erzieherinnen und Erzieher (EG S 8a, Stufe 6) – ist seit 2009 um 56 Prozent auf ein Monatsgehalt von 3.855,19 Euro ab März 2020 gestiegen.

Auch die Ausbildungsentgelte und Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind im kommunalen Bereich deutlich verbessert worden. Mit diesen Verbesserungen haben wir die Attraktivität des Erzieherberufs erheblich gesteigert, um mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Wir brauchen ausreichend Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, um den hohen Anforderungen an diesen Bereich gerecht werden zu können.

„Etwaige Verbesserungen müssen den tatsächlichen Anforderungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes Rechnung tragen“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick haben. Eine generelle Aufwertung kann nicht in Betracht kommen.“

In den am 5. März 2020 in Potsdam beginnenden Verhandlungen geht es insbesondere auch um die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst – also die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen. Während der Dauer dieser Verhandlungen mit den Gewerkschaften besteht weiterhin Friedenspflicht.

Weitere Verhandlungsrunden finden am 23. März 2020 (Potsdam) und am 29. April 2020 (Hannover) statt.

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