Kommunale Arbeitgeber werden Tarifverhandlungen über Kurzarbeit aufnehmen

Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begrüßt den heute ergangenen Beschluss der Bundestarifkommission von ver.di, schnellstmöglich Tarifverhandlungen zu Regelungen über Kurzarbeit aufzunehmen.

Die Mitgliederversammlung der VKA hatte der Aufnahme dieser Tarifverhandlungen bereits zuvor im schriftlichen Verfahren zugestimmt.

„Die Corona-Krise stellt auch die Kommunalen Arbeitgeber vor bisher nie dagewesene Probleme“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. Die zu Recht zum Schutz der Bevölkerung ergangenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) betreffen auch die kommunalen Betriebe und Einrichtungen massiv. Dies gilt insbesondere für Flughäfen sowie Nahverkehrsbetriebe. In gleicher Weise aber beispielsweise auch für Sparkassen, Versorgungsbetriebe, Kulturbetriebe (Theater, Museen etc.) sowie für weitere kommunale Leistungen (Bäder, Bibliotheken, Musikschulen etc.).

„Wir wollen in der Krise deutschlandweit einheitliche Regelungen für alle kommunalen Arbeitgeber. Ich appelliere an die Gewerkschaften, schnell Handlungsfähigkeit zu beweisen, damit wir ohne ideologische Auseinandersetzungen zu einem sachgerechten Ergebnis kommen“, sagt VKA-Präsident Ulrich Mädge.

Die Verhandlungen über Kurzarbeit mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion werden umgehend aufgenommen.

„Wir müssen jetzt die Voraussetzungen schaffen, um die Arbeitsplätze bei den kommunalen Betrieben und Einrichtungen so weit wie möglich zu erhalten“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Es ist entscheidend, dass wir den Menschen während der Krise die notwendige Sicherheit geben, um sich an die dringend gebotenen Maßnahmen zu halten. Wir müssen ferner im Blick haben, dass nach der Krise die volle Leistungsfähigkeit der betroffenen Betriebe und Einrichtungen möglichst schnell wiederhergestellt werden kann.“

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