VKA nicht zuständig für Tarifverhandlungen im Nahverkehr

Zuständigkeit liegt allein bei den kommunalen Arbeitgeberverbänden/Streikaufrufe von ver.di zielen darauf ab, VKA trotzdem zu Tarifverhandlungen zu zwingen

Berlin. Anlässlich der für heute bundesweit angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sie weiterhin nicht zuständig für das Führen von Tarifverhandlungen im Nahverkehr ist.

Dazu VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath: „Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass die VKA nicht zuständig ist, Tarifverhandlungen für den öffentlichen Nahverkehr zu führen. Daran ändert auch ein Warnstreik nichts. Tarifliche Regelungen im Nahverkehr können weiterhin nur unsere 16 Mitgliedverbände vereinbaren, die kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den jeweiligen Bundesländern. Dies wurde erst vor wenigen Tagen durch das Votum des höchsten Gremiums der VKA bestätigt und darüber haben wir die Gewerkschaften auch umgehend informiert. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass ver.di uns nun durch Arbeitskampfmaßnahmen an den Verhandlungstisch zwingen will und diesen enormen Druck auf den kommunalen Nahverkehr ausübt. Dies gilt umso mehr, da ver.di selbst nun die gegenüber der VKA erhobenen Forderungen eins zu eins in die bereits stattfindenden Verhandlungen in den einzelnen Ländern übernimmt und dies seit Monaten so geplant hat. Die bundesweiten Warnstreiks gehen zu Lasten der vielen Menschen, die den ÖPNV nutzen und auf ihn angewiesen sind. Sie sind organisationspolitisch motiviert und passen nicht in die krisengeplagte Zeit.“

Für die Aufnahme von Tarifverhandlungen für einen bundesweiten Tarifvertrag im kommunalen Nahverkehr wäre es erforderlich gewesen, dass die Mitgliederversammlung der VKA ein entsprechendes Mandat erteilt. Denn die Zuständigkeit liegt ohne ein solches Mandat allein bei den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Die Mitgliederversammlung der VKA ist sich darin einig, dass bundesweite Verhandlungen nicht parallel zu Verhandlungen auf Landesebene geführt werden. Gerade auf diese Parallelität haben die Gewerkschaften aber bestanden. Im Ergebnis hat die VKA-Mitgliederversammlung kein Verhandlungsmandat erteilt, so dass es wie in der Vergangenheit bei der Zuständigkeit der kommunalen Arbeitgeberverbände bleibt. Niklas Benrath weiter: „Die Streikkaufrufe von ver.di zielen ausdrücklich darauf ab, bundesweite Tarifverhandlungen für den Nahverkehr gegenüber der VKA zu erzwingen. Das ist aus unserer Sicht nicht legitim. Die VKA hat kein Mandat.“

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

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