VKA: Keine Aufnahme von bundesweiten Tarifverhandlungen für den ÖPNV

VKA ohne Mandat zur Aufnahme bundesweiter Tarifverhandlungen/ satzungsrechtliche Regelungen der VKA respektieren

Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verweist im Hinblick auf die für diese Woche angekündigten weiteren Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erneut auf die Zuständigkeit ihrer Mitgliedverbände, der 16 kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den einzelnen Bundesländern.

Dazu Thomas Wissgott, Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses Nahverkehrsbetriebe und Häfen: „Die Zuständigkeit, Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr zu führen, hat die VKA bereits vor langer Zeit an die einzelnen Mitgliedverbände der VKA abgegeben. Aus diesem Grund und weil die Mitgliederversammlung der VKA dem Spitzenverband in ihrer letzten Sitzung im September 2020 kein Mandat erteilt hat, ist die VKA hierzu nach wie vor nicht befugt.“ ver.di hatte die VKA in Kenntnis dieser Entscheidung erneut zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert und eine Frist bis zum 2. Oktober 2020 gesetzt.

Die Mitgliederversammlung hat laut Satzung der VKA vom 21. November 2008 die Aufgabe, die VKA oder eines ihrer Gremien „mit der Durchführung von Tarifverhandlungen zu beauftragen“. Ein solches Mandat ist jedoch nicht erteilt worden. Wissgott weiter: „Die Warnstreiks sind nicht nur eine Zumutung für die Bevölkerung, sondern auch für die krisengeplagten Nahverkehrsunternehmen, die enorme Einnahmeverluste im Zuge der Corona-Krise zu verkraften haben. In solch einer unsicheren Phase die VKA durch Streiks an den Verhandlungstisch zu zwingen, ist unverantwortlich. ver.di muss endlich die Meinungsbildung innerhalb der VKA und das Ergebnis respektieren, die Arbeitsbedingungen weiterhin auf Ebene der einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbände zu verhandeln.“

Auch der Verweis der Gewerkschaft auf den Tarifvertrag Demografie ist für die VKA nicht nachzuvollziehen: „Hierfür hatte die VKA ein ausdrückliches Mandat erhalten, das es für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr eben nicht gibt“, so Wissgott. „Im Übrigen gilt der Tarifvertrag Demografie nur in einigen Bundesländern und damit nicht bundesweit.“

Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben gegenüber der VKA Forderungen zum Abschluss eines bundesweiten Rahmentarifvertrages im Nahverkehrsbereich erhoben. Diese Forderungen und die damit verbundene Frage einer etwaigen Mandatierung der VKA zur Aufnahme der Tarifverhandlungen hat die Mitgliederversammlung der VKA abgelehnt, unter anderem da die Gewerkschaften solche Verhandlungen parallel zu Verhandlungen auf Landesebene gefordert hatten. Diese werden aktuell bereits in den jeweiligen Ländern geführt. ver.di hatte im Vorfeld für den Fall, dass es keinen Rahmentarifvertrag mit der VKA gibt, erklärt, dass die Forderungen dann in die jeweiligen Verhandlungen in den Ländern übernommen werden. Mit dem Votum der Mitgliederversammlung bleibt es somit dabei, dass die Gewerkschaften wie bisher mit den einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbänden zum Nahverkehr verhandeln.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

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