Warnstreiks in kommunalen Krankenhäusern: „Intensität der Warnstreiks widerspricht dem Verhandlungsstand“
Patientenwohl muss sichergestellt werden/Ton der Gewerkschaften verschärft sich
Berlin. Ein Ende der Warnstreiks der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion im öffentlichen Dienst ist nicht in Sicht. Ganz im Gegenteil – der Ton der Gewerkschaften verschärft sich und wird zusehends rauer. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisiert die Vorgehensweise der Gewerkschaften, Beschäftigte durch Falschinformationen zu mobilisieren und sieht zunehmend das Wohl der Bürgerinnen und Bürger gefährdet, insbesondere infolge der Arbeitskampfmaßnahmen in den kommunalen Krankenhäusern.
Dazu VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath: „Dass sich die Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zusehends verschärfen, ist sehr bedauerlich und entspricht in keiner Weise dem tatsächlichen Verhandlungsstand. Der dritte Verhandlungstermin steht seit Monaten fest. Wir sind auch im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde am sogenannten Gesundheitstisch in konstruktiven Gesprächen speziell zu Krankenhausforderungen, die übrigens ein Volumen von über 10 Prozent ausmachen für die einzelnen Häuser. ver.di geht dabei mit immer dreisteren Methoden vor, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegen die kommunalen Arbeitgeber aufzuwiegeln. Das geht zum Teil soweit, dass mittlerweile Falschaussagen beispielsweise über eine Nullrunde als Abschluss bei den derzeitigen Tarifverhandlungen die Runde machen, und gipfelt darin, dass die Gewerkschaften nunmehr zu unverhältnismäßig langen Streiks in den Krankenhäusern aufrufen. Eine Arbeitsniederlegung über einen Zeitraum von 48 Stunden zu diesem Zeitpunkt ist eine Zumutung sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch die Krankenhäuser selbst.“
Die Warnstreiks haben mittlerweile enorme betriebliche Auswirkungen, speziell im Gesundheitsbereich. Dass dabei Berichten zufolge Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern nicht immer eingehalten werden, ist besonders kritisch zu bewerten. Dabei untersagt kein kommunaler Arbeitgeber den Streik an sich. Die gesetzlichen Grenzen müssen aber gewahrt bleiben. Auch der Warnstreik ist nur dann rechtmäßig, wenn er das letzte Mittel zum Durchsetzen der Forderungen ist. Davon kann vor dem dritten Verhandlungstermin und vor dem kommenden Termin des sogenannten Gesundheitstisches nicht die Rede sein. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die Patienten umfangreich versorgt werden und notwendige Operationen stattfinden können. Hierzu der Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Wolfgang Heyl: „Weder dürfen die Warnstreiks überhandnehmen, noch dazu führen, dass die Gesundheitsvorsorge in den kommunalen Krankenhäusern ernsthaft gefährdet ist. Die Krankenhäuser haben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen durch die corona-bedingten Einschränkungen zu kämpfen. Die schweren Streiks verschärfen die Lage zusätzlich. Ich appelliere an die Gewerkschaften, das Patientenwohl als das hohe Gut zu respektieren, das es ist, und verbandsinterne Interessen zurückzustellen.“
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.