VKA-Mitgliederversammlung stimmt Einigung über einen Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen zu

Genehmigung der Tarifeinigung vom 1. Dezember 2020 für den Flughafenbereich/Planungssicherheit für kommunale Flughäfen

Berlin. Die Verkehrsflughäfen leiden seit Monaten extrem unter den corona-bedingten Einschränkungen. Die Umsätze sind seit dem Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr massiv eingebrochen. Es war daher dringend erforderlich, für die kommunalen Flughäfen tarifvertragliche Regelungen zu treffen, mit denen auf diese Situation reagiert werden kann. Die Tarifvertragsparteien, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf der einen und ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite, haben sich am 1. Dezember 2020 auf entsprechende Regelungen verständigt. Entsprechend dieses Einigungspapiers ist die Erklärungsfrist für die vereinbarten Grundsätze eines Notlagentarifvertrags am heutigen Freitag ausgelaufen. Die Mitgliederversammlung der VKA hat der am 1. Dezember 2020 getroffenen Tarifeinigung ohne Gegenstimmen zugestimmt.  

Dazu Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses für Flughäfen: „Ich freue mich, dass die VKA-Mitgliederversammlung der Einigung zum Notlagentarifvertrag für die Flughafenbeschäftigten mit 100-prozentiger Mehrheit aller abgegebenen Stimmen zugestimmt hat. Nach langen und schwierigen Verhandlungen war es nun dringend notwendig, den Flughafenbetreibern über die Zeit der möglichen Anwendung der Kurzarbeit hinaus Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Notlagentarifvertrags Ende 2023 zu geben. Damit werden auch die Arbeitsplätze in den beteiligten Unternehmen gesichert.“

Gegenstand der Tarifeinigung vom 1. Dezember 2020 war ebenfalls eine Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise der Beschäftigten im Flughafenbereich.

Die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben der Tarifeinigung ebenfalls zugestimmt. Am 21. Januar 2021 finden die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der getroffenen Tarifeinigung statt.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

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