Pflegekommission empfiehlt höhere Mindestentgelte in der Pflege
Auch DRK und VKA stimmen der Empfehlung zur Festlegung von Arbeitsbedingungen und Mindestentgelte der Pflegebeschäftigten zu
Berlin. Die Pflegekommission, der auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam in einer Koalition mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) angehört, hat sich auf eine Empfehlung zur Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geeinigt. Die Koalition hat der Empfehlung der Pflegekommission über die Anhebung der Mindestlöhne der Pflegebeschäftigten ihre Zustimmung erteilt.
Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Die Beratungen der fünften Pflegekommission fanden unter schwierigen Bedingungen statt. So war das Zeitfenster für die Verhandlungen unangemessen knapp. Auch die in der Pflegekommission gemachten Vorschläge waren teilweise unangemessen. Unterm Strich ist es gut, dass sich die Pflegekommission zu einem Kompromiss durchringen konnte. Dies ist ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Pflegekräfte, die nicht von einem stimmigen Gesamtpaket profitieren wie die Beschäftigten in den kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Maßgabe der VKA war, dass vor dem Hintergrund der erst im April 2022 erfolgenden Erhöhungen der gesetzlichen Mindestentgelte in der Pflegebranche eine lange Laufzeit vereinbart wird – dies ist uns gelungen.“
Ab 1. Mai 2022 sollen die Mindestlöhne in der Pflege in drei Stufen für ungelernte Pflegekräfte, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung sowie Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung steigen. Zum 1. September 2022 legen die Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro zu, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 Euro auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 Euro auf 17,10 Euro. Zugleich wurde eine Anhebung des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten in der Pflege auf 29 Tage vereinbart. Die Empfehlung der Pflegekommission endet zum 31. Januar 2024.
„Von der Anhebung der Pflegemindestlöhne sind auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen betroffen, da dies insgesamt zu höheren Kosten führt. Klar ist, dass solche extremen Steigerungen nicht dauerhaft möglich sind. Mit der Empfehlung sind die kommunalen Arbeitgeber ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen. Einer Debatte um eine Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags für den Pflegebereich ist damit jegliche Grundlage entzogen“, so Niklas Benrath.
Wichtig sei, dass die Pflegekommission sich weiter vor Augen halte, dass sie Empfehlungen für Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege abgibt. „Die Höhe der Mindestlöhne sollte nicht in das ausgewogene Verhältnis der Regelungen bestehender Tarifverträge eingreifen. Das schädigt das Vertrauen in Tarifverträge insgesamt und ist ein Eingriff in die Tarifautonomie. Sehr kritisch zu sehen sind daher die Äußerungen von ver.di, dass die Empfehlung der Pflegekommission nur ein Zwischenschritt sei und weiterhin die Allgemeinverbindlichkeit des TV-Altenpflege Deutschland angestrebt werde. Das zeigt, dass die Gewerkschaft ver.di an dieser Stelle ein äußerst fragwürdiges Verständnis ihrer Rolle als Sozialpartner im öffentlichen Dienst hat, da die offensichtlich weiterhin gewollte Allgemeinverbindlichkeit weit in den von ver.di selbst vereinbarten TVöD eingreifen würde“, ergänzt Niklas Benrath.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.